Die Grundstücke 331/1, 335, 336 und 337/1 der KG Frohnleiten sollen als Aufschließungsgebiet für Allgemeines Wohngebiet festgelegt werden.
In der Bebauungsplanzonierung ist die Erstellung eines Bebauungsplanes zu verordnen.
Baulandmobilisierungsmaßnahmen sind für die neu als Bauland festgelegten Flächen erforderlich.

Bei der Vorabklärung mit der Aufsichtsbehörde (Abteilung 13) wurde vereinbart, dass die Wohnbaulandbilanz wie bei einer Revision / Neuerstellung aufzustellen ist. Die aktuellen Gemeindedaten liegen auf. Daraus muss in weiterer Folge der der Baulandbedarf errechnet werden. Ein Baulandmobilitätsfaktor von 1,0 ist dabei einzuhalten.
Bestandssituation (FWP idF 0.02):
Baulandbedarf rd. 36,78 ha (Annahme: lineare Fortschreibung der Bevölkerungsentwicklung von 2015-2017 und Erhöhung des rechnerischen Bedarfes um den Faktor 2)
Wohnbaulandreserve rd. 24,73 ha (unter Berücksichtigung des aktuellen Gebäudebestandes)
