Städtebaulicher Rahmenplan Gradnerstraße | Graz
Im Süden von Graz, beiderseits der Gradnerstraße und zwischen Autobahn und Bahn, liegt eine der größten verbliebenen Potentialflächen für den Ausbau der Wohnnutzung im Stadtgebiet. Mit einem Gesamtausmaß von rd. 44 ha unbebauter Fläche steht das Gebiet hinsichtlich seiner Ausdehnung nur der Entwicklung Graz-Reininghaus nach, von dem es sich jedoch durch eine vergleichsweise periphere Lage sowie geringe Dichte und Nutzungsvielfalt unterscheidet.
Das im 4.0 Flächenwidmungsplan festgelegte Wohnbauland im Ausmaß von rd. 37 ha (tlw. zeitlich auf Gewerbenutzungen folgend) steht überwiegend im Eigentum einiger weniger Genossenschaften und Gesellschaften, die eine zeitnahe Bebauung im Gebiet anstreben. Die daher als Grundlage für alle weiteren Verfahren ausgearbeiteten städtebaulichen Rahmenbedingungen sollen gewährleisten, dass die Stadtteilentwicklung qualitätvoll, vorausschauend, kontextuell und entsprechend den Grundsätzen der Stadt Graz erfolgt.
Zwischen Hafnerstraße und der südlichen Stadtgrenze soll in diesem Sinn ein Wohn- und Lebensraum für bis zu 4.800 Bewohner:innen geschaffen werden, der dynamisch von einer „Perlenschnur“ aus aufeinanderfolgenden Parks und einladenden Plätzen durchzogen wird. Über einen Boulevard als grüne Lebensader sollen sämtliche neue Quartiere in einem großen Bogen miteinander verbunden und mit dem umgebenden Stadtraum verwoben werden. Hohe Durchlässigkeit soll sich sowohl in der Bebauung und Durchwegung („Stadt der kurzen Wege“), als auch in der Fläche finden (geringer Grad der Bodenversiegelung). Die neue Bebauung soll nach höchsten stadt- und bauökologischen Ansprüchen aus einer Parklandschaft heraus erstehen und einen Beitrag zur Verbesserung des Mikro- und Makroklimas leisten. Übergeordnetes Motiv ist die Entwicklung eines klimafitten Stadtteils.
Respektvoll gegenüber der Umgebung und in mittlerer Dichte soll insbesondere ein familienfreundliches Wohngebiet begründet werden, das u.a. durch eine neue Buslinie, Radwege, Schul- und Kindergartenstandorte sowie ein ergänzendes Handels-, Dienstleistungs- und Gastronomieangebot auch einen Mehrwert für die in der Umgebung schon ansässigen Menschen generiert.
Die interdisziplinär ausgearbeiteten städtebaulichen Rahmenbedingungen für die Stadtteilentwicklung sind auch von den Aufschließungserfordernissen des Flächenwidmungsplanes abgeleitet. Ein Schwerpunkt der Planung ist die Herstellung eines Erschließungsnetzes, das u.a. die Führung einer neuen ÖV-Linie durch das Gesamtgebiet ermöglicht und so auch die Erfüllung der Aufschließungs-erfordernisse für das gewidmete Bauland vorbereitet.
Ziel der Entwicklung ist ein Stadtteil mit einem Maximalmaß an aktiver und einem Mindestmaß an motorisiertem Individualverkehr. Eine Vielzahl an zentralen hochwertigen Radabstellplätzen und Sharing-Angeboten (zB TIM) soll verfügbar sein, ergänzt durch wenige Sammelgaragen an den gut erschlossenen Randbereichen des unbebauten Baulandes. Die städtebaulichen Rahmenbedingungen gewährleisten weiters die Ergänzung und Verdichtung des Radwegenetzes im betreffenden Stadtteil. Als Vision wird die interkommunale Verkehrsentwicklung dargestellt, die eine mögliche Fortführung der Wege und Trassen bis in das Gemeindegebiet von Seiersberg-Pirka aufzeigt.
Zur Sicherstellung der Stadtteilentwicklung gemäß den allgemeinen und besonderen Zielsetzungen der Stadt Graz sind neben den hoheitlichen Instrumenten (STEK, FWP, Bebauungspläne) auch qualitätssichernde Folgeverfahren sowie privatrechtliche Vereinbarungen als Entwicklungszielvereinbarungen erforderlich.
Stadträumliche Anschlusspunkte
Stadträumliche Anschlusspunkte sind am Rand des Planungsgebiet gelegene Punkte, die für die Netzbildung (ÖPNV, MIV, Radverkehr, Gehwege) von vorrangiger Bedeutung sind. Nachstehende Anschlusspunkte werden planlich ausgewiesen und hier erforderlichenfalls mit Handlungserfordernissen angeführt.
- Anschluss „ÖV-Fuß-Radachse Schwarzer Weg-Hafnerstraße“: Die Herstellung eines Kreisverkehrs im Kreuzungspunkt Hafnerstraße/Neuseiersbergerstraße/ ÖV-Fuß-Radachse Schwarzer Weg-Hafnerstraße neu und Boulevard neu wird angestrebt. Eine zusätzliche Radwegeverbindung über die Hafnerstraße hinweg ist östlich in Fortführung des öffentlichen Gutes vorgesehen.
- Anschluss Radweg Nord-Süd: Eine Verlängerung des Guldinweges südlich der Hafnerstraße nach Süden wird zur Herstellung einer Radachse durch das Planungsgebiet angestrebt. Der Punkt ermöglicht eine Fortführung des bestehenden Radnetzes, das im Norden u.a. an das SC West und den NVK Puntigam anbindet.
- Anschluss Radweg Ost-West: Eine Verlängerung der Piccardigasse bis in das Planungsgebiet wird zur Verbindung mit der Radachse entlang der Eisenbahn (Am Wagrein) angestrebt – Konkretisierung von Lage in Folgeverfahren: Aufgrund der bereits erfolgten Bebauung auf Gst. 207/8 kann der Radweg nur noch über die Privatgrundstücke 228/20 und 228/2 geführt werden, die nur teilweise im Bereich der Aufschließungsgebiete (zeitl. Folgenutzung) des FWP idgF gelegen sind.
- Zur Flächensicherung sind daher Maßnahmen auf Ebene des FWP erforderlich (zB Erfassung als Aufschließungsgebiet mit BPL-Verpflichtung oder Festlegung als Verkehrsfläche (ungefähre Lage), ggf. mit Vorbehaltsfläche gemäß § 37 Stmk. ROG 2010 aufgrund der Notwendigkeit für die Netzbildung).
- Anschluss ÖV Seiersberg: Der „Boulevard“ als ÖPNV-Achse soll bis an die südliche Stadtgrenze geführt werden, um langfristig eine Fortführung bis in das Gemeindegebiet von Seiersberg-Pirka zu ermöglichen (zB bis zur SCS – vgl. hierzu den separaten Teilbericht zu Verkehr und Mobilität). Da die mögliche Trassenführung in der Nachbargemeinde noch nicht bestimmt ist, wird eine Führung des Boulevards entlang der Gemeindegrenze vorgeschlagen, um hinsichtlich einer Abzweigung nach Süden flexibel zu bleiben. Vorläufig ist im Plan der städtebaulichen Rahmenbedingungen eine Buswendeschleife im Grazer Stadtgebiet vorgesehen.