Ortsbildschutz

Die Erhaltung und Pflege unseres baukulturellen Erbes, die behutsame Weiterentwicklung und Stärkung der historischen Ortszentren ist eine Aufgabe, die die historische und baukulturelle Identität zum Inhalt hat. Diese Aufgabe ist untrennbar mit Problemstellungen der Raumordnung – insbesondere der Erhaltung der Funktionen eines Zentrums – und der Architektur – angemessene Baugestaltung bei der Erhaltung, Weiterentwicklung und Implementierung neuer Bauten – verbunden. Als Ortsbildsachverständige beraten wir Ortsbildgemeinden und Bauwerber, erstellen Ortsbildkonzepte und bringen unseren interdisziplinären Anspruch auch in die räumliche Entwicklung historischer Zentren ein. Dabei stützt sich unser Handeln auf das Steiermärkische Ortsbildgesetz und den darauf aufbauenden Ortsbildkonzepten.

Bau­ge­stalt­ung

Die Frage der Baugestaltung wird zumeist individuell wahrgenommen und gewertet und daher häufig kontrovers diskutiert. Die Beurteilung der Baugestaltung wird fachlich über drei Maßstabsebenen, nämlich das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild vorgenommen. Aus der Homogenität oder Heterogenität und der Qualität des Vorhandenen wird die Sensibilität des Standortes abgeleitet. Neue Bauvolumen werden in ihrer Proportion, Funktion und objektbezogener Gestaltqualität in Relation zum Vorhandenen beurteilt. Der Anspruch, der dabei von uns erhoben wird an die Beurteilung – in Gestaltungsbeiräten oder in Begutachtungen – besteht darin, eine möglichst objektive Lösung der Fragestellung zu erzielen. Dies auf Grundlage der Gestaltungsbestimmungen der jeweils geltenden Bauordnungen und der einschlägigen Judikaturen der Höchstgerichte.

 

Bau- und Raum­ord­nung

An der Schnittstelle zwischen Bau- und Raumordnung gibt es – gesetzlich verankert oder aus dem individuellen Fall bedingt – eine Fülle von Fragestellungen, die sachverständig oder gutachterlich zu beantworten sind. Wir von Interplan setzen uns mit solchen Fragestellungen täglich auseinander. Beispiele sind die Zulässigkeit der Unterschreitung oder Überschreitung festgelegter Bebauungsdichten, Einkaufszentren, Unterschreitung von Abständen und die Zulässigkeit von Nutzungen in jeweiligen Baulandkategorien, weiters das Bauen im Freiland und die Zulässigkeit von Zubauten, Umbauten, Änderungen des Verwendungszwecks, das Vorliegen von Hoflägen sowie die Frage, ob baukulturell bemerkenswerte Bausubstanzen vorliegen.

Weiters betrachten wir die kritische Analyse auftretender Fragestellungen der Raumumlage, die oft quer durch verschiedene Gesetzesmaterien bundes- und landesrechtlicher Kompetenzen vorzunehmen ist, als eine unserer Kernkompetenzen.

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