Raumplanung

Örtliche Raumplanung ist eine komplexe Aufgabenstellung in der Schnittstelle zwischen fachlicher Arbeit und politischer Entscheidungsfindung. Raumordnungsbehörde ist der Gemeinderat, der durch die Erlassung von Verordnungen die Raumnutzung regelt. Interplan betreut Gemeinden in fachlicher Hinsicht und erarbeitet gemeinsam mit den verantwortlichen Kommunalpolitiker:innen eine nachhaltige, konfliktminimierende und interessenswahrende Organisation der Nutzungsansprüche an den Standortraum.

In diesen gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und ökologischen Prozessen verstehen wir uns als Anwälte der öffentlichen Interessen, insbesondere jenen einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Entwicklung. Seitens der Aufsichtsbehörde und der kritischen Öffentlichkeit werden an die Kommunen zunehmend höhere Anforderungen in Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit, Zukunftsfähigkeit und Schlüssigkeit der Planung gestellt. Wir begleiten Städte und Gemeinden durch Planungsprozesse, die Neues in Vorhandenes integrieren und auf neue Anforderungen und Zielsetzungen gesellschaftlicher und räumlicher Ansprüche Antworten finden.

Ört­lich­es Ent­wick­lungs­konzept

Städte und Gemeinden sind befugt und verpflichtet, im Rahmen ihres autonomen Wirkungsbereiches für ihre räumliche Entwicklung zu sorgen. Im Sinne der Raumordnungsgesetze ist dabei das Örtliche Entwicklungskonzept das hierarchisch übergeordnete, strategische Planungsinstrument, dessen Horizont weit über eine Gemeinderatsperiode hinausreicht. Im Örtlichen Entwicklungskonzept sind langfristige, aufeinander abgestimmte Entwicklungsziele in den Bereichen Naturraum und Umwelt, Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung, Wirtschaftsentwicklung und Infrastruktur festzulegen und entsprechende Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele zu definieren. Im Bereich dieser Zielfindungen verorten wir auch kommunale Beteiligungsprozesse, die wir bei Bedarf organisieren können. Die räumliche Umsetzung dieser Ziel- und Maßnahmenkataloge findet schlussendlich ihre Darstellung in Örtlichen Entwicklungsplänen oder Siedlungsleitbildern. In der Gegenüberstellung der vorhandenen und der zukünftigen Planung ist die Prüfung der möglichen Umweltauswirkungen vorzunehmen und inhaltlich abzustimmen.

Flächenwidmungsplan

Schlüsselinstrument der örtlichen Raumplanung ist der Flächenwidmungsplan. In diesem werden übergeordnete Nutzungsansprüche (beispielsweise Bahntrassen, übergeordnete Straßennetze, Gefahrenzonen, Hochwasserbereiche, Schutzgebiete, Waldflächen) dargestellt und hinsichtlich ihrer Auswirkungen bewertet. Den Gemeinderäten obliegt es, unter Beachtung dieser und weiterer Randbedingungen die Nutzungen – Bauland, Verkehrsflächen und Freiland – grundstücksbezogen festzulegen. Die Flächenwidmungsplanung beinhaltet aufgrund der sich verdichtenden Nutzungsansprüche mehr denn je Entscheidungen über konkurrierende Nutzungsansprüche, die grundsätzlich im Interesse des Gemeinwohles zu treffen sind. Der Flächenwidmungsplan ist aber auch in besonderem Ausmaß ein Rechtsinstrument, welches für Eigentümer:innen grundsätzlich Bestands- und Vertrauensschutz entfaltet und daher nicht willkürlich geändert werden kann.

 

Bebauungsplanung

Mit der Bebauungsplanung als wesentliches Steuerungsinstrument werden im autonomen Wirkungsbereich der Gemeinden die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige und baukulturell ansprechende Orts- und Stadtentwicklung definiert und festgelegt.

Dabei wird ausgehend von äußeren Randbedingungen und Einschränkungen wie Einordnung in den Gesamtraum, Topografie, naturräumliche Gefährdungen, Sicherstellung von Flächen für Erschließungen (Abtretungen für Straßen und Radwege) eine dem städtebaulichen Maßstab entsprechende bauliche Gestaltung und volumetrische Ausbildung künftiger Bauwerke entwickelt. Zur klimafitten Eingliederung neuer Vorhaben werden Vorgaben zur Sicherstellung und Gestaltung von unversiegelten und bepflanzten Freiflächen (Alleen, begrünte Vorfelder, Entwässerungsflächen etc.) getroffen. Bei der Erstellung von Bebauungsplänen ist neben den Kenntnissen im Bereich der Raumordnung die fundierte städtebauliche und architektonische Kompetenz von entscheidender Bedeutung.

Unsere Expertise im Bereich der Architektur und unsere interdisziplinäre Arbeit mit Freiraum- und Mobilitätsplanung ermöglicht es uns, funktionale und gestalterische Anforderungen optimal mit den raumordnungsfachlichen Vorgaben zu verbinden, um gesamträumliche Strukturen zu entwickeln, die sowohl den Bedürfnissen der Nutzer:innen und Bewohner:innen als auch ästhetischen und ökologischen Ansprüchen der Kommunen gerecht werden.


Energieraumplanung

Im Fortschreiben unserer räumlichen Entwicklung spielt Energieraumplanung in der öffentlichen Wahrnehmung eine zunehmend bedeutende Rolle, um Städte und Regionen den klimatischen Herausforderungen entsprechend resilient und lebenswert zu gestalten. Bereits seit Beginn unserer Tätigkeit vor über 20 Jahren ist Energie- und Ressourceneffizienz wesentlicher Bestandteil unserer Planungen, in der wir räumliche und energetische Strukturen und Ressourcen optimal aufeinander abstimmen, um Potenziale der Energieeffizienz zu heben und durch vorausschauende Planung klimagerechtes und klimaresilientes Leben zu ermöglichen. Dabei sind in der Stadt- und Raumplanung verschiedene Aspekte der Nachhaltigkeit, wie die flächensparende Raumnutzung, die Minimierung der Bodenversiegelung, die Optimierung von Mobilität und Infrastruktur, die Nutzung erneuerbarer Energien sowie energieeffiziente Bauweisen in eine von einem möglichst breiten Konsens getragene Raumordnung zusammenzuführen.

Zentrumsentwicklung

Die Stärkung unserer Ortszentren ist ein zentraler Aspekt der örtlichen Raumplanung, der darauf abzielt, die Attraktivität urbaner oder dörflicher Räume zu steigern und damit einen Rahmen für gesellschaftliche Aktivitäten zu bilden. Die Stärkung der Zentren ist nicht nur Aufgabe einer funktionsorientierten Raumordnung und einer dem Kontext verpflichteten Bauentwicklung. Ein funktionsfähiges Ortszentrum bildet den baulichen Rahmen für ein funktionierendes Gemeinschaftsleben und damit für einen sozialen, integrierten und allen Teilen der Bevölkerung zugänglichen Raum der Begegnung und des Austausches. In unserer Auffassung von Raumplanung ist die Zentrenstärkung Königsdisziplin. Sie ist hoch komplex, erfordert die Einbindung verschiedenster Akteure, den Willen zu öffentlicher und in Folge das Anstoßen privater Investitionen und eine offensive Strategie zur Umsetzung. Attraktivität, Ambiente und Erreichbarkeit sind für Interplan Schlüssel einer erfolgreichen Zentrumsentwicklung.

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